Button_rot
Button_rot
Button_rot
Button_rot
Button_rot
Button_rot
Button_rot
Button_rot

Button_bege
neu_Kl
new14
new_brand

aktualisiert am:
4.09.2010

Webmaster:
Bernd Wimmer

Bernd Homepage
Sen_BS 2234

Unser schönes Bad Sassendorf

Mit freundlicher Unterstützung der

spk_soest_web180x91

Links

Kontakt:
seniorenbuero.bs@gmail.com

S e n i o r e n b ü r o  B a d  S a s s e n d o r f

Nützliche Tipps

Dies stand am 23. Februar 2010 im Soester Anzeiger

Sen Vorsorgung

PR-Sprecherin:
Frau Rosner

Werden auch Sie ehrenamtliche(r) Mitarbeiter(in) im Seniorenbüro.
Interessiert!
Machen Sie doch einfach mal zur Probe mit, wir würden uns freuen, oder kommen Sie unverbindlich
zu einem Gespräch während der Bürozeiten oder rufen Sie
Herrn Josch an
Tel. 02921 - 34 83 35

Impressum

Alzheimer Gesellschaft im Kreis Soest e.V

Vertrauensbildung durch Berührung
Seminar für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer/Innen

Montag, den 08. März, 15. März, 22. März, 29. März 2010
09:15 Uhr – 11:45 Uhr
Mehrgenerationenhaus Bad Sassendorf,
Wasserstraße 9 / Kirchplatz, im Jugendhaus
Referentin: Edelgard Große-Brauckmann
hier können Sie die PDF-Datei mit dem Programm herunterladen


An alle Bahnreisenden:

Falls Sie es nicht schon alle wissen - hier eine Information für Klienten im Seniorenbüro:

Das Reisebüro in der Kurverwaltung, Kaiserstraße ist seit dem 01. November 2009 geschlossen. Damit ist dort auch der Fahrkartenverkauf für die Bahn nicht mehr möglich.

Das Reisebüro Lösche in der Bahnhofsstraße kann ab sofort die
Tickets für den Fernverkehr ausstellen.
Es empfiehlt sich wie bisher, die Bestellung mindestens 1 Woche vor Antritt der Reise zu tätigen, da Zeiten für die Lieferung berücksichtigt werden müssen.
Bezüglich einer Lösung für den Nahverkehr laufen noch Verhandlungen
mit dem Betreiber der Eurobahn.
Zur Zeit können diese Tickets am Automaten in der Eurobahn oder in den Verkaufsstellen
der nächstgelegenen Bahnhöfe gelöst werden.

In den Automaten der Eurobahn besteht die Möglichkeit, ein Anfahrtsticket für Fernreisen
zu kaufen, was beim Umstieg in den nächsten Zug auf den Fahrpreis angerechnet wird - vorausgesetzt, man kennt schon die Fahrtroute und weiß,
ob man in Bad Sassendorf in Richtung Lippstadt oder Soest fahren muss.

Vorgehensweise:

  1. Auf der Startseite "weitere Verbindungen" anklicken
  2. Auf der nächsten Seite "Anfahrtsticket" anklicken
  3. Weiter zur  "Bezahlung"

von der Leyen: "Eine wichtige Wegmarke für den Verbraucherschutz älterer und pflegebedürftiger Menschen"

Am 1. Oktober tritt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz stärkt die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, wenn sie Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen.

"Die Menschen möchten auch und gerade im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben", erklärt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. "Ältere Menschen sind ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft. Wenn sie entscheidende Weichen für ihren Lebensabend stellen, benötigen sie im besonderen Maße Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit. Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ist eine wichtige Wegmarke für den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden", so die Ministerin weiter.

Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz werden die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiterentwickelt. Der Bund ist für die zivilrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes zuständig und hat diese mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zu einem modernen Verbraucherschutzgesetz weiterentwickelt. Zu den wichtigsten Vorschriften des WBVG gehören:

  • Informationen über Leistungen, Entgelte und Ergebnisse von Qualitätsprüfungen können von Verbraucherinnen und Verbraucher in leicht verständlicher Sprache vor einem Vertrag angefordert werden.
  • Befristete Verträge sind nur zulässig, wenn dies im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Verträge werden schriftlich abgeschlossen.
  • Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Eine Entgelterhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Begründung.
  • Bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs muss der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin eine entsprechende Anpassung des Vertrages anbieten. Ausnahmen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
  • Eine Kündigung des Vertrages ist für den Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin nur aus wichtigem Grund möglich. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
  • Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist nicht auf die bisherigen Heimverträge beschränkt, sondern erfasst insbesondere auch die typischen Formen des "Betreuten Wohnens". Ausgenommen sind Verträge, bei denen neben dem Wohnraum ausschließlich allgemeine Betreuungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen sind.
  • Für Verträge, die vor Inkrafttreten des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes geschlossen worden sind, gilt eine Übergangsvorschrift. Diese stellt sicher, dass die Neuregelung erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten - ab dem 1. Mai 2010 - Anwendung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des "Betreuten Wohnens" gilt das Gesetz auch zukünftig nicht.


Gelesen im Soester Anzeiger am 1. August 2009

Sen wichtige Daten

.

Siehe auch Links